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Neue energetische Gebäudeförderung

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der BEG sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden.

Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Vom BMI anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden künftig in der investiven Förderung erstmals berücksichtigt. Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wird ausgeweitet.
Für Bürgerinnen und Bürger bietet die BEG zukünftig mehr Flexibilität: Fördertatbestände werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu entsprechen. Zugleich wird mit der BEG die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand reduziert: mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme (1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW mit den Förderprogrammen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS), 2. das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“, 3. das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie 4. das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)).

Zukünftig wird ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.

Mehr Informationen unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html

(Stand 08.06.2021, Quelle bmwi)